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Geschäftsbericht 2015

79 27 Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus gemäß den §§ 26 und 27 RechKredV unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und anderer Verpflichtungen erfolgt insbesondere über die Beurteilung der Bonität und die Sicherheitenstellung der Kreditnehmer. Diese wird durch inter- ne Kontrollmechanismen regelmäßig überwacht. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist Bestandteil der Portfolioüberwachung und wird in der Berechnung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Für das Honorar des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 456 T€ aufgewendet. Hiervon entfallen 408 T€ auf die Abschlussprüfung und 48 T€ auf sonstige Bestätigungsleistungen. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen Im Geschäftsjahr 2015 wurden mit nahestehenden Personen und Unternehmen keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen. Organangaben Im Geschäftsjahr wurden Gesamtbezüge an den Verwaltungsrat in Höhe von 189 T€ gezahlt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands nach § 286 Abs. 4 HGB haben wir verzichtet, weil sich aus der Angabe die Bezüge eines einzelnen Vorstandsmitgliedes annähernd verlässlich ableiten lassen. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 932 T€ gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 13.256 T€. Die Höhe der den Mitgliedern des Verwaltungsrates und des Vorstandes gewährten Kredite betrug zum 31.12.2015 2.456 T€ bzw. 373 T€. Ende 2015 war der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Aufsichtsratsmitglied der Wirtschafts- und Auf- baugesellschaft Stormarn mbH, Bad Oldesloe. 31.12.20152.456 T€ bzw. 373 T€.

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