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Geschäftsbericht 2015

56 4 Gemäß dem Rechnungslegungsstandard RS HFA 18 des IDW wurden nicht eingeforderte Einlagen nicht passiviert und sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB an- gegeben. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bei den Gebäuden grundsätzlich linear über eine Nutzungs- dauer von höchstens 50 Jahren. Es wurde das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EG- HGB von niedrigeren Wertansätzen, die auf Abschreibungen nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. beruhen, ausgenutzt. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung durchge- führt. Eine dauerhafte Wertminderung liegt bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vor, wenn der niedrigere beizulegende Wert während der nächsten 5 Jahre den sich nach planmäßigen Abschreibungen ergeben- den Wert unterschreitet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Jahr 2015 nicht erforderlich. Bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer angesetzt, soweit sie kürzer als die be- triebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Ansonsten erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen. Grundsätzlich werden Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich der Betriebs- vorrichtungen linear abgeschrieben. Soweit in der Vergangenheit degressiv abgeschrieben wurde, wird dieses bis zu dem Zeitpunkt fortgeführt, zu welchem die lineare Abschreibung zu höheren Abschrei- bungsbeträgen führt. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Aus Vereinfachungsgründen wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen die geringwertigen Vermögensgegenstände (inkl. Software) mit einem Anschaffungswert von bis zu 150 € (zzgl. USt.) im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungs- wert von mehr als 150 € bis 1.000 € (zzgl. USt.) wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Software mit einem Anschaffungswert von mehr als 150 € bis 410 € (zzgl. USt.) wurde in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden gem. § 253 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und einem niedrigeren Auszahlungsbetrag werden unter den Rech- nungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen und laufzeitabhängig bzw. entsprechend der Zinsbindung aufgelöst. Zero-Bonds und ähnliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert bilanziert. Rechnungsabgrenzung Um ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verbessertes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, wurden erstmalig im Geschäftsjahr Erträge aus der Vermittlung von kunden- seitigen Zinssicherungsgeschäften an Landesbanken erfolgswirksam abgegrenzt. Die Abgrenzung (812 T€) bestimmt sich nach der Laufzeit der im Zusammenhang mit den vermittelten Geschäften ge- stellten Garantieverpflichtungen gegenüber den Landesbanken.

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