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Geschäftsbericht 2015

59 7 Holstein Struktur Anleihe in allen Mischvarianten als ein strukturiertes Produkt ausgelegt und in seine Einzelbestandteile zerlegt und bilanziert. Tranchen, die nur Zinsrisiken beinhalten, werden einheitlich bilanziert. Bewertungseinheiten Die Sparkasse Holstein bildet im Zusammenhang mit der emittierten Holstein Struktur Anleihe Bewer- tungseinheiten im Sinne des § 254 HGB (ökonomische Bewertungseinheit). Als Sicherungsgeschäfte für Wertveränderungen des Aktienbestandteils der Holstein Struktur Anleihe (Variante Ertrag+ 25 %, Variante Wachstum 50 %, Europa 50 %) werden Futures eingesetzt (Micro- hedge). Die Futuregeschäfte sind als Anschlusssicherungsgeschäfte ausgestaltet worden. Das der syn- thetischen Unternehmensanleihe der Variante Europa innewohnende Bonitätsrisiko (max. 50 %) wird über Credit Default Swaps abgesichert. Es handelt sich um sogenannte dynamische Sicherungsbeziehungen, die die Fälligkeitsunterschiede von gesichertem Grundgeschäft und absicherndem Sicherungsgeschäft betreffen. Vorhandene Erfolge beim Abgang eines auslaufenden Sicherungsinstruments sind bilanziell nicht zu realisieren (Einfrierungsme- thode). Bewertung des Zinsbuchs Die Sparkasse hatte zum Bilanzstichtag Zinsswapgeschäfte in ihren Beständen. Diese sind dem Anlage- buch der Sparkasse zugeordnet. Die Zweckbestimmung der abgeschlossenen Verträge liegt in der Steu- erung des bilanziellen und außerbilanziellen zinstragenden Geschäftes, insbesondere der Steuerung des damit verbundenen Zinsänderungsrisikos. Bei Zinsswaps handelt es sich um beiderseitig noch nicht erfüllte Zinsverpflichtungen. Damit gelten diese als schwebende Geschäfte. Eine Bilanzierung dem Grunde nach ist innerhalb und außerhalb der Bilanz nicht erforderlich. Aufwendungen und Erträge wer- den nicht insgesamt verrechnet, sondern jeweils für das einzelne Swapgeschäft saldiert im Zinsertrag oder im Zinsaufwand ausgewiesen. Im Rahmen einer wertorientierten Betrachtung unter Beachtung der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 ist untersucht worden, ob sich aus der Bewertung der gesamten Zinsposition des Bankbuchs ein Verpflich- tungsüberschuss ergibt. Das Bankbuch umfasst – entsprechend dem internen Risikomanagement – alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzie- rungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Die Berechnungen zum 31.12.2015 ergeben wie im Vorjahr keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung war nicht zu bilden. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die Unterschiede entstehen im Wesentlichen bei der Bewertung der Forderungen gegenüber Kunden. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von 28,68 % (Vorjahr: 28,52 %), wobei sich dieser aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer mit 12,85 % zusammensetzt. Aktive und passive latente Steuern werden verrechnet. Es verbleibt ein Aktivüberhang an latenten Steuern, für welchen das Aktivierungswahlrecht zum 31.12.2015 gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB weiterhin nicht ausgenutzt wird.

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