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Geschäftsbericht 2015

33 Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2015 Verbrauch Auflösung Zuführung Endbestand per 31.12.2015 in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ Einzelwertberichtigungen 19.681 2.017 9.492 1.268 9.440 Rückstellungen 4.247 0 383 0 3.864 PWB 6.157 0 1.188 0 4.969 Gesamt 30.085 2.017 11.063 1.268 18.273 Die Steuerung und Überwachung des Gesamtkreditportfolios erfolgt auf der Grundlage von umfassenden Portfolio- analysen, die mittels des Portfolio- modells „Credit Portfolio View“ (kurz: CPV) erfolgen. Die Verlustverteilung des Kreditport- folios wird in einen „erwarteten Verlust“ und einen „unerwarteten Verlust“ unterteilt. Zusätzlich wird zwischen einer barwertigen, wertorientierten Sicht und einer periodischen Sicht unterschieden. In der barwertigen, wertorientierten Sicht ist der „erwartete Verlust“ ein statistischer Erwartungswert, der im Rahmen der Kalkulation eines Kreditgeschäfts als Risikoprämie in Abhängigkeit von der ermittelten Ratingstufe berücksichtigt wird. Der „unerwartete Verlust“ (Value at Risk) spiegelt dann die möglichen Verluste wider, die unter Berücksichtigung eines festgelegten Sicherheitsniveaus innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich nicht überschritten werden. In der periodischen Sicht ist der „erwartete Verlust“ der Prognosewert für den voraussichtlichen Bedarf an Risikovorsorge auf Sicht eines Jahres. Der „unerwartete Verlust“ zeigt unter Beachtung eines festgelegten Sicher- heitsniveaus, welcher Risikovorsorge- bedarf auf Sicht eines Jahres nicht überschritten wird. Zum Ende des Geschäftsjahres 2015 beliefen sich die Kreditrisiken (uner- wartete Verluste in der periodischen Sicht) auf 22,1 Mio. € (Vorjahr: 21,3 Mio. €). Der Vorstand und der Risikoausschuss der Sparkasse werden mittels Kredit- risikoberichten vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limitsysteme und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Die Adressausfallrisiken im Kredit- geschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb des vorgege- benen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Limits. 4.4.2 Risiken im Beteiligungsgeschäft Das Beteiligungsrisiko wird als die Gefahr verstanden, aus der Eigen- kapitalbeteiligung an Dritten Verluste in Form von Abschreibungen hinnehmen oder auf Ausschüttungen verzichten zu müssen. Darüber hinaus sind auch Belastungen aus Stützungsfällen, die sich aus der Zugehörigkeit der Sparkasse Holstein zum institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe bzw. aus der Mitglied- schaft beim Sparkassen- und Giro- verband für Schleswig-Holstein (SGVSH) ergeben können, dem Beteiligungsrisiko zuzuordnen. Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen (z. B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungs- unternehmen) des SGVSH haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassen- gesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedspar- kassen, soweit seine sonstigen Ein- nahmen die Geschäftskosten nicht tragen. Einzelwertberichtigungen 19.6812.0179.4921.2689.440 Rückstellungen 4.247038303.864 PWB 6.15701.18804.969 Gesamt 30.0852.01711.0631.26818.273

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