Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Geschäftsbericht 2015

70 18 Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Mit den Beteiligungen an der Verwaltungsgesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Sparkassenorgani- sation GbR, Kiel, der S-direkt Schleswig-Holstein Dienstleistungsgesellschaft für die Sparkassen- Finanzgruppe GbR i. L., Kiel, und der Werbegemeinschaft Marktplatz Galerie Bramfeld GbR, Hamburg, ist eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaften verbunden. Die Haftung für die Verbindlichkeiten der S-Immobiliengesellschaft Holstein mbH & Co. KG, der S- Verwaltungsgesellschaft Holstein mbH und der Stiftungen der Sparkasse Holstein gGmbH beschränkt sich auf die Höhe der jeweiligen Einlage. Für das verbundene Unternehmen S-Immobiliengesellschaft Holstein mbH & Co. KG wurde gegenüber der Gemeinde Lütjensee eine Patronatserklärung abgegeben. Zum Jahresende bestehen Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 250 T€ für die Hannover Finanz- Fonds VII Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH. Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Spar- kassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. HSH Nordbank AG, Provinzial NordWest, Deka- Bank, LBS SH-HH, Deutsche Leasing) gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Ein- nahmen die Geschäftskosten nicht tragen. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein und somit des überregionalen institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkas- sen-Finanzgruppe. Hiermit ist die Verpflichtung verbunden, im eventuellen Stützungsfall eines ange- schlossenen Instituts gegebenenfalls Nachschusszahlungen zu leisten. Die Mittel für das Sicherungssys- tem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Mitglieder des Sicherungssystems die finanziellen Mittel bis zum Jahr 2024 aufbauen (Einzahlung in regionale Stützungsfonds). Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aller Mitgliedsinstitute. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährli- che Beträge zu entrichten. Für die subsidiären Einstandspflichten aus mittelbaren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mit- gliedschaft in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die Sparkasse das Passivie- rungswahlrecht nach Art. 28 Abs.1 EGHGB in Anspruch genommen. Eine Quantifizierung möglicher Aus- gleichsbeträge ist nicht möglich. Die Ausgestaltung der Verpflichtungen der Sparkasse aus ihrer Mit- gliedschaft in der VBL stellt sich wie folgt dar: Die Sparkasse ist aufgrund des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versiche- rung bei einer Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie ist deshalb Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL). Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam ge- tragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeri- ums der Finanzen. Aufgabe der VBL ist es, Arbeitnehmern der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenver- sorgung zu zahlen. Die Finanzierung der Leistungen der VBL erfolgt über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der ab dem 1. Januar 2016 beginnende Deckungsabschnitt dauert bis zum 31. De-

Seitenübersicht