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Geschäftsbericht 2015

32 Auch die Größenklassenstruktur ist hinreichend diversifiziert. Die Sparkasse hat hier zur Vermeidung von Klumpen- risiken interne, bonitätsabhängige Kreditobergrenzen für den Gesamt- und Blankokredit festgelegt. Die Beurteilung des Kreditrisikos des einzelnen Geschäftes basiert auf einer zukunfts- gerichteten Kreditwürdigkeitsprüfung unter besonderer Berücksichtigung einer dauerhaften Kapitaldienstfähigkeit. Zur quantitativen Beurteilung des Adressausfallrisikos der Kreditnehmer verwendet die Sparkasse von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelte Risikoklassifizierungsverfahren. Mit Hilfe dieser Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer entsprechend ihren individuellenAusfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Um eine am Kreditrisiko ausgerichtete Bewilligung und Bearbeitung sicher zu stellen, orientieren sich Kompetenzen und Bearbeitungsrichtlinien an diesen Risikoklassen. Außerdem erfolgt eine risikoadjustierte Preisbildung anhand der ermittelten individuellen Ausfall- wahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer. Zum 31.12.2015 sind 99,5 % des Kundenkreditvolumens durch die Rating- und Scoringsysteme bewertet. Davon entfallen 92,4 % auf die Ratingklassen 1-9 (Ausfallwahrscheinlichkeit in %: 0,01-2,00). Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, erfolgt eine systematische Kreditüberwachung. Hierbei wird ein großer Teil des risikobehafteten Kreditobligos turnusmäßig überprüft. Weiterhin werden anlassbezogen bei Auftreten von definierten Negativ- merkmalen wie z. B. Dauerüber- ziehungen oder Leistungsrückständen ebenfalls Kreditüberprüfungen durchgeführt. Aus den Erkenntnissen der Kreditüberwachung folgt gegebenenfalls die Einleitung risikobegrenzender Maßnahmen sowie bei signifikanter Bonitätsverschlechterung die Einleitung einer Intensiv- bzw. Problemkredit- bearbeitung. Die Hereinnahme von Sicherheiten ist ein wesentlicher Aspekt, der zur Begrenzung von Verlusten dient und unter Kosten-/Nutzen-Erwägungen zu betrachten ist. Mangelnde Kapitaldienst- fähigkeit darf grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von Sicherheiten ersetzt werden. In Abhängigkeit von der Sicherheitenart und einer unter Risikogesichtspunkten festgelegten Grenze wird eine regel- mäßige Überprüfung der Sicherheiten vorgenommen. Zur regelmäßigen Überwachung anrechnungsprivilegierter, in den Deckungsstock aufgenommener wohnwirtschaftlicher / gewerblicher Immobiliarsicherheiten wird das Marktschwankungskonzept eingesetzt. Eine Einzelobjektüberprüfung von Immobilien erfolgt zusätzlich bei Objekten, die nicht mit dem Markt- schwankungskonzept überwacht werden können bzw. definierte Grenzen überschreiten. Im Sicherheitenportfolio der Sparkasse bilden Grundschulden auf Objekte im Geschäftsgebiet einen deutlichen Schwerpunkt. Diese Konzentration ist aufgrund der regionalen Ausrichtung der Sparkasse systembedingt und somit strategiekonform. Das Konzentrations- risiko wird durch die sehr guten Orts- und Marktkenntnisse in Verbindung mit einer vorsichtigen Bewertung der Objekte deutlich reduziert. Bei allen Engagements, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaft- lichen Verhältnisse davon auszugehen ist, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen nach den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen, werden Risikovorsorge- maßnahmen getroffen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaß- nahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die Innenrevision prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Wertberichtigungen in angemessenen Stichproben. Die Entwicklung der Risikovorsorge stellt sich wie folgt dar:

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