Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Geschäftsbericht 2015

55 3 nur vorübergehenden Wertminderung bei Papieren des Anlagevermögens wurde das strenge Niederst- wertprinzip angewendet. Für die Ermittlung des beizulegenden Werts für Wertpapiere werden bei Vorliegen eines aktiven Marktes beobachtbare Marktpreise herangezogen. Ein aktiver Markt wurde unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse, einem Händler oder einer Preisserviceagentur leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Für die im Eigenbestand befindli- chen Finanztitel und gedeckten Schuldverschreibungen ergab die Analyse der Marktliquidität das Vor- handensein aktiver Märkte. Die von den Märkten gelieferten Stichtagskurse konnten als Kurswerte für die Bewertung im Jahresabschluss herangezogen werden und wurden in Stichproben validiert. Für die Anteile an Publikums- und Spezialfonds wurde für die Bewertung dem Grunde und der Höhe nach auf die von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften zum Bilanzstichtag veröffentlichten Rücknahme- preise der Anteile abgestellt. Die Sachgerechtigkeit dieser Preise ergibt sich aus den investmentrechtli- chen Regelungen, wonach sich für die Bewertung der von den Kapitalanlagegesellschaften verwalteten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten eindeutige Bewertungsvorschriften und Kontrollen bzgl. der Preisfindung ergeben. Soweit es sich bei den von den Kapitalanlagegesellschaften gehaltenen Vermögensgegenständen um illiquide Positionen oder komplexe Kreditverbriefungen handelte, hat die Sparkasse zusätzliche Nachweise zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des veröffentlichten Rück- nahmepreises eingeholt. Diese Nachweise umfassen u. a. von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erstell- te Bestätigungen zur Sachgerechtigkeit des Wertfindungsverfahrens. Die Bewertung der Wertpapiere steht in Einklang mit dem Rechnungslegungshinweis RH HFA 1.014 ("Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB") des Instituts der Wirt- schaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; gegebenenfalls wurden Zuschreibungen vorgenommen. Der Anteilsbesitz entfällt im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH hält Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. HSH Nordbank, Provinzial NordWest, DekaBank, LBS SH-HH, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitglieds- sparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen hauptsächlich indikative Ermittlungen von Unternehmenswertbandbreiten einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des Ertragswertverfahrens zugrunde. Die über die ErwerbsKG gehaltene Unterbeteiligung der Sparkasse an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) wurde in 2013 abweichend von der Empfehlung unseres Regionalverbandes auf einen Erinne- rungswert von 1 € abgeschrieben. Aufgrund der als ambitioniert zu bezeichnenden Mehrjahresplanung der LBBH für die Jahre 2016 bis 2020 sowie des weiterhin erwarteten Ausfalls von Ausschüttungen der Landesbank Berlin hält die Sparkasse an ihrer individuellen Risikoeinschätzung fest und behält den ge- wählten Wertansatz bei. Im Zusammenhang mit mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors können sich ins- besondere aufgrund des aktuellen Bankenumfeldes (u.a. strengere regulatorische Anforderungen, histo- risch niedrige Zinsen und den damit verbundenen Unsicherheiten sowie einer vor dem Hintergrund his- torisch niedriger Zinsen zu erwartenden Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes) zukünftig weitere Abschreibungsrisiken ergeben, in Teilen bestehen hohe Planerfüllungsrisiken.

Seitenübersicht