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Geschäftsbericht 2015

Mit Hilfe der Risikotragfähigkeitsbe- trachtung wird sichergestellt, dass eventuell auftretende Verluste der Sparkasse zu jedem Zeitpunkt getragen werden können. Dazu müssen sämtliche aggregierten Risikopotenziale kleiner sein als das jeweils zur Verfügung stehende Risikokapital. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse in der Lage sein muss, nicht nur wahr- scheinliche Risikoszenarien notfalls mehrfach abzufangen, sondern auch Stress-Situationen wie die Finanzmarkt- krise zu überstehen. Daher werden nur Teile des insgesamt verfügbaren Risikodeckungspotenzials zur Risiko- absorption bereitgestellt. Dieses setzt sich größtenteils aus dem (erwarteten) Betriebsergebnis sowie Anteilen der Vorsorgereserven zusammen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Sparkasse auch nach Eintritt von Risiken ihren Geschäftsbetrieb fortführen kann (Going-Concern-Ansatz). Die Sparkasse betrachtet die Risiko- tragfähigkeit in der periodischen und regulatorischen Sichtweise. Neben der Überwachung des laufenden Jahres erfolgt mittels einer rollierenden 12-Monats-Betrachtung eine ange- messene Risikowürdigung über den Bilanzstichtag hinaus. Aktuell werden die nachfolgenden Risikoarten im Rahmen der Risiko- tragfähigkeit aufgrund des bestehenden Risikogehalts limitiert: • die Adressenausfallrisiken • die Marktpreisrisiken des Anlage- buches • das Zinsspannenrisiko (periodische Zinsänderungsrisiken) • das Beteiligungsrisiko • die operationellen Risiken • sonstige GuV-Risiken Die Limitierung der einzelnen Risiko- arten ermöglicht eine differenzierte Risiko-Rendite-Steuerung und ist somit grundlegender Bestandteil eines effektiven Risikomanagements. Die Allokation erfolgt hierbei in Form von Jahreslimiten. Die Zuordnung von Jahreslimiten wurde gewählt, um vor dem Hintergrund der auf der Risiko- kapitalallokation aufbauenden Das Risikomanagementsystem unter- stützt die Umsetzung der Teilrisiko- strategien und umfasst Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse. Es ist somit der wesentliche Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorgani- sation der Sparkasse. Es gewährleistet einen angemessenen Umgang mit allen für die Sparkasse wesentlichen Risiken und wird kontinuierlich an neue Ent- wicklungen angepasst, aktualisiert und verbessert. Ein zentraler Ausgangspunkt der operativen Umsetzung ist die in den Mindestanforderungen an das Risiko- management (MaRisk) geforderte Trennung von risikoeingehenden und risikoüberwachenden Organisations- einheiten. Für den Abschluss und die Genehmigung von Geschäften – nicht nur im risikorelevanten Geschäft – gelten zudem eindeutige Kompetenzrege- lungen. Eine prozessunabhängige Überwachung der Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse (einschließlich des Risikomanagements) findet durch die Innenrevision statt. Entsprechend den MaRisk werden sämtliche Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse in ange- messenen Abständen geprüft. Sämtliche nach der Mängelklassifizierung der Innenrevision relevanten Prüfungs- ergebnisse werden unmittelbar an den Vorstand berichtet. Alle risikopolitischen Vorgaben werden in einem umfassenden IT-gestützten Managementinformations- und -steuerungssystem stets aktuell dokumentiert. 4.3 Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit ist der zentrale Baustein des Risikomanagementsystems der Sparkasse. Sie bildet die Grundlage für die Risikostrategie(n) und ist Anknüpfungspunkt für Rahmenan- weisungen und Organisationsrichtlinien im Bereich des Risikomanagements. In der Risikotragfähigkeitskonzeption der Sparkasse werden die sich aus dem Risikomonitoring des institutsbezoge- nen Sicherungssystems der Sparkassen- Finanzgruppe ergebenden Anforderungen sowie die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement berücksichtigt. 28

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