Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Der Jahresabschluss in der gesetzlichen Form ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein versehen und wird im Bundesanzeiger sowie beim Amtsgericht Lübeck offengelegt. der Sparkasse Holstein Land Schleswig-Holstein 49