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Geschäftsbericht 2015

57 5 Rückstellungen Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmän- nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren „Projected-Unit-Credit-Methode“ (PUC-Methode). Sie werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durch- schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Auf diesen Zinssatz wurde infolge eines vorgezogenen Bewertungs- stichtages eine Projektion des Zinssatzes auf den Abschlussstichtag vorgenommen und ein sich daraus ergebener Zinssatz von 3,89 % zugrunde gelegt. Es ergeben sich dadurch keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse, da der prognostizierte Zins dem veröffentlichten Zinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2015 entspricht. Für die Abzinsung der Beihilferückstellungen wurde der von der Bundesbank veröffentlichte durch- schnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste und erkennbare Risiken berücksichtigt worden. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Gemäß § 253 Absatz 2 HGB wurden alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird eine Änderung dieser wie auch des Abzinsungssatzes zum Ende des Geschäftsjahres unterstellt. Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geän- derten Schätzung der Restlaufzeit werden, sofern die Rückstellungen keinen Sparcharakter besitzen, im Personal- oder Sachaufwand ausgewiesen. Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen werden nach den Bestimmungen des TVöD ermittelt. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes abge- schlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2 % berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit (von einem Jahr) der Verträge entsprechenden Zinssatz von 2,02 %. Die Rückstellungsberechnung der Prämiensparverträge wurde zur Vermittlung eines besseren Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erstmalig in 2015 nach der Effektivzinsmethode ermittelt. Die Umstellungseffekte (43 T€) haben den Zinsaufwand erhöht. Fonds für allgemeine Bankrisiken Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Im Jahr 2015 wurde eine Zuführung durchgeführt. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h i. V. m. § 256a HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassa- geschäfte und Avalverbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs in Euro um- gerechnet. Sortenbestände werden zum Ankaufskurs der NORD/LB bewertet.

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