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Geschäftsbericht 2015

21 den Vorjahren unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden ebenso vorsichtig bewertet. Weitere Einzelheiten zu den Bewertungsmaß- nahmen sind dem Anhang zu ent- nehmen. 2.5.2 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr bedingt durch eine planvolle und ausgewogene Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Für die seit dem 1. Oktober 2015 verbindlich einzuhaltende Liquiditäts- kennzahl LCR wurden die aufsichtsrecht- lichen Anforderungen zu jeder Zeit klar erfüllt und signalisieren der Sparkasse Holstein eine gute Liquiditätsaus- stattung. Per Jahresende beträgt die LCR 1,26 und liegt damit weit über der geforderten Mindestnorm von 0,6. Die Kennziffer gemäß Liquiditätsverordnung, die im Zuge der Einführung der LCR an Bedeutung verloren hat, betrug zum 31.12.2015 das 1,9-fache der gefor- derten Mindestnorm. Zur Überwachung der Zahlungsbereit- schaft bedienen wir uns einer kurz- fristigen operativen Liquiditäts- steuerung, die die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditäts- standards sowie die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft, aber auch eine ökonomische Liquiditäts- steuerung gewährleisten soll. Ein an Schwellenwerten orientiertes Ampel- system zeigt einen eventuellen Handlungsbedarf auf. Darüber hinaus erfolgt eine langfristig strategische Liquiditätssteuerung unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Eine dauerhaft übermäßige Liquiditätsvor- haltung wurde vermieden. Gemäß der Liquiditätsplanung der Sparkasse ist die Zahlungsfähigkeit auch für die Zukunft gesichert. Zur Erfüllung der Mindestreservevor- schriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundes- bank unterhalten. Die eingeräumten Kredit- und Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der HSH Nordbank AG wurden nicht, die Linien der Norddeutschen Landesbank zweimal von 496,4 Mio. € (Vorjahr: 463,7 Mio. €). Daneben verfügt die Sparkasse über weitere Eigenkapitalbestandteile im Sinne des KWG bzw. der CRR. Die Eigenkapitalanforderungen wurden, wie erwartet, jederzeit eingehalten. Die Sparkasse weist per 31.12.2015 eine Gesamtkennziffer gemäß CRR von 13,47 % (Vorjahr 12,10 %) aus und überschreitet damit den derzeit geforderten Mindestwert von 8 % deutlich. Der Anstieg ist einerseits auf die Erhöhung des harten Kernkapitals in Höhe von 37,2 Mio. € sowie auf eine Reduktion der Eigenmittelanforderungen aufgrund der erweiterten Berücksich- tigung von Kreditsicherheiten zurück- zuführen. Die Kernkapitalquote liegt bei 12,53 % (Vorjahr 11,26 %). Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2015 wird sich aufgrund des erfreulichen Jahresergebnisses und der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken eine Gesamtkennziffer ceteris paribus von 14,35 % sowie eine Kernkapital- quote von 13,42 % ergeben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind in der Bilanzstruktur geringe Verände- rungen eingetreten. Während der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute auf 4,2 % (Vorjahr 3,4 %) sowie der Strukturanteil des Wertpapiereigen- bestandes auf 8,3 % (Vorjahr: 6,9 %) angestiegen ist, ging das Kundenkredit- volumen auf einen Anteil in Höhe von 83,9 % (Vorjahr 85,9 %) zurück. Auf der Passivseite der Bilanz hat sich der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 17,8 % (Vorjahr 20,1 %) reduziert, während der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf 70,2 % (Vorjahr 66,7 %) stieg. Mit den gebildeten handelsrechtlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde von der Sparkasse den derzeit erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft, die über alle Kundengruppen und Branchen verteilt sind, sowie den sonstigen Verpflichtungen entsprechend den strengen Bewertungsmaßstäben der Sparkasse angemessen Rechnung getragen. Die Bewertung des Wertpapierbestandes sowie der Beteiligungen erfolgte wie in

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