Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Geschäftsbericht 2015

54 2 Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsge- setzbuches (HGB) und unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern eine Durchbrechung der Stetigkeit im Geschäftsjahr erfolgte, wird im weiteren Verlauf darauf hingewiesen. Die Finanzinstrumente werden grundsätzlich anhand institutsinterner Kriterien dem Anlagebestand zugeordnet. Im Berichtsjahr wurden diese Kriterien nicht geändert. Untergliederungen einzelner Posten in der Bilanz, die sich nach den Formblättern für Pfandbriefbanken ergeben, haben wir, da die Sparkasse das Pfandbriefgeschäft nicht schwerpunktmäßig betreibt, im An- hang vorgenommen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen wurden in Anlehnung an die Vorschriften zur Bilanzstatistik ermit- telt. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen. Negativzinsen wurden in der Position der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet, in der die Aufwen- dungen bzw. Erträge für die Geschäftsvorfälle üblicherweise anfallen. Forderungen Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurden mit ihrem Nennwert angesetzt; der Unter- schiedsbetrag zwischen Nennwert und dem höheren bzw. niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde als transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktiv- bzw. Passivseite ausgewiesen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst; im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Na- mensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Für akute Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertbe- richtigung (PWB) Rechnung getragen, die nach Erfahrungswerten (durchschnittliche Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessen ist. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen zudem Vorsorgereserven. Wertpapiere Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kursen am Bilanzstichtag angesetzt („strenges Niederstwertprinzip“), gegebenenfalls wurde auf diese Werte zugeschrieben. Auch bei einer

Seitenübersicht