75 27 Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus gemäß den §§ 26 und 27 RechKredV unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und anderer Verpflichtungen erfolgt insbesondere über die Beurteilung der Bonität und die Sicherheitenstellung der Kreditnehmer. Diese wird durch interne Kontrollmechanismen regelmäßig überwacht. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist Bestand- teil der Portfolioüberwachung und wird in der Berechnung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Für das Honorar des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 430 T€ aufgewendet. Hiervon entfallen 387 T€ auf die Abschlussprüfung und 43 T€ auf sonstige Bestätigungsleistungen. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen Im Geschäftsjahr 2014 wurden mit nahestehenden Personen und Unternehmen keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen. Organangaben Im Geschäftsjahr wurden Gesamtbezüge an den Verwaltungsrat in Höhe von 189 T€ gezahlt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands nach § 286 Abs. 4 HGB haben wir verzichtet, weil sich aus einer solchen Angabe die Bezüge eines einzelnen Vorstandsmitgliedes annähernd verlässlich ableiten lassen. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 897 T€ gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 12.382 T€. Die Höhe der den Mitgliedern des Verwaltungsrates und des Vorstandes gewährten Kredite betrug zum 31.12.2014 2.765 T€ bzw. 438 T€. Ende 2014 war der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Aufsichtsratsmitglied der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH, Bad Oldesloe. zum 31.12.20142.765 T€ bzw. 438 T€.