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Geschäftsbereicht 2014

55 7 Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die Unterschiede entstehen im Wesentlichen bei der Bewertung der Forderungen gegenüber Kunden. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von 28,52 % (Vorjahr: 28,43 %), wobei sich dieser aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer mit 12,70 % zusammensetzt. Aktive und passive latente Steuern werden verrechnet. Es verbleibt ein Aktivüberhang an latenten Steuern, für welchen das Aktivierungswahlrecht zum 31.12.2014 gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB weiterhin nicht ausgenutzt wird.

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