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Geschäftsbereicht 2014

50 2 Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsge- setzbuches (HGB) und unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie der Pfandbriefgesetze (PfandBG; ÖPG) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wer- den grundsätzlich stetig angewendet. Eine Durchbrechung der Stetigkeit erfolgte für das Jahr 2014 hinsichtlich der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Die Finanzinstrumente werden grundsätzlich anhand institutsinterner Kriterien dem Anlagebestand zugeordnet. Im Berichtsjahr wurden diese Kriterien nicht geändert. Untergliederungen einzelner Posten in der Bilanz, die sich nach den Formblättern für Pfandbriefban- ken ergeben, haben wir, da die Sparkasse das Pfandbriefgeschäft nicht schwerpunktmäßig betreibt, im Anhang vorgenommen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen wurden in Anlehnung an die Vorschriften zur Bilanzstatistik ermit- telt. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen. Forderungen Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurden mit ihrem Nennwert angesetzt; der Unter- schiedsbetrag zwischen Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde als transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite ausgewiesen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst; im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Für akute Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertbe- richtigung (PWB) Rechnung getragen, die nach Erfahrungswerten (durchschnittliche Ausfälle der letz- ten fünf Jahre) bemessen ist. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen zudem Vorsorgereserven. Wertpapiere Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kursen am Bilanzstichtag angesetzt („strenges Niederstwertprinzip“), gegebenenfalls wurde auf diese Werte zugeschrieben. Auch bei einer nur vorübergehenden Wertminderung bei Papieren des Anlagevermögens wurde das strenge Nie- derstwertprinzip angewendet. Wir haben wie im Vorjahr untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt besteht oder der Markt als inaktiv anzusehen ist. Im Fokus stand dabei insbesondere die Überprüfung der Qualität der zur Bewertung herangezogenen Marktpreise. Ein aktiver Markt wurde unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse, einem Händler oder einer Preis- serviceagentur leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Für die im Eigenbestand befindlichen Finanztitel und gedeckten Schuld- verschreibungen ergab die Analyse der Marktliquidität das Vorhandensein aktiver Märkte. Die von den Märkten gelieferten Stichtagskurse konnten als Kurswerte für die Bewertung im Jahresabschluss her- angezogen werden und wurden in Stichproben validiert.

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