Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Der Jahresabschluss in der gesetzlichen Form ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein versehen und wird im Bundesanzeiger sowie beim Amtsgericht Lübeck offengelegt. Den kompletten Anhang mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, den Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie auch im Internet unter www.sparkasse-holstein.de der Sparkasse Holstein Land Schleswig-Holstein 45