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Geschäftsbereicht 2014

Regulation ist eine EU-Verordnung (Nr. 648/2012) des außerbörslichen Handels mit Derivaten. Kern der Regulierung ist die Verpflichtung der Marktteilnehmer, ihre außerbörslichen Standard- Derivatgeschäfte über eine zentrale Gegenpartei abzuwickeln sowie diese OTC-Geschäfte an ein Transaktions- register zu melden. Die Sparkasse hat die Verordnung in 2013 und Anfang 2014 stufenweise umgesetzt. Durch eine rechtzeitige und gezielte Kundeninformation sowie der redaktionellen Anpassungen bei der vertraglichen Gestaltung von OTC- Derivateverträgen verlief die Umstellung in der Sparkasse reibungslos. 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufes Der Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie der Pfandbriefgesetze (PfandBG; ÖPG) aufgestellt. Die nach- folgenden Ausführungen nehmen Bezug auf die Entwicklung der Sparkasse Holstein im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014. Die angegebenen Kennzahlen basieren mit Ausnahme der Angabe zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) auf der Jahresbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und wurden als gerundete Werte berechnet. Unsere zu Beginn des Jahres 2014 formulierten, vorsichtig optimistischen Erwartungen an die Geschäftsent- wicklung wurden weitestgehend übertroffen. Die im Jahresdurchschnitt weiterhin günstige Zinsstruktur, die gute konjunkturelle Entwicklung, deutlich unter der Prognose liegende Bewer- tungsergebnisse im Kreditbereich sowie erfolgreiche Bemühungen im Sach- kostenmanagement führten in Summe zu einer klaren Übererfüllung unserer internen Zielsetzungen. Das positive operative Jahresergebnis versetzt uns in die Lage, unsere verschiedenen Eigenkapitalbestandteile erneut zu stärken. Damit ist die Spar- kasse sowohl auf weiteres Wachstum als zum 31.07.2014 aus. Seitdem sind in den 32 SEPA-Teilnehmerstaaten für EURO- Zahlungen nur noch die entsprechenden SEPA-Zahlverfahren zulässig. Unter- stützung bei der Umstellung auf SEPA erfuhren unsere Kunden durch die gezielte Ansprache und Beratung unserer Kundenbetreuer sowie das auf der Internetseite der Sparkasse veröffentlichte ausführliche Informa- tionsangebot. Die Umstellung auf das neue SEPA-Zahlverfahren verlief bei der Sparkasse und ihren Kunden reibungslos. 2.2.3 EU-Einlagensicherung Am 2. Juli 2014 trat die neue euro- päische Einlagensicherungsrichtlinie mit dem Ziel in Kraft, die Anleger in Europa besser zu schützen. Sie ersetzt die bisherige Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und bringt umfang- reiche Neuerungen mit sich. Eine Umsetzung in nationales Recht muss für die meisten Regelungen bis zum 3. Juli 2015 erfolgen. Die Einlagen der Kunden der Sparkasse Holstein sind bereits heute über den Haftungsverbund der S-Finanzgruppe abgesichert – und zwar in unbegrenzter Höhe. Damit geht die Sparkassen- Finanzgruppe weit über die gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für die Einlagensicherheit von 100.000 Euro hinaus. Der Haftungsverbund bietet somit für die Kunden der Sparkasse Holstein ein Höchstmaß an Sicherheit. Die Sparkassenverbände und der DGSV arbeiten an der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen, so dass das bewährte Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe auch als Einlagensicherungssystem im Sinne der neuen EU-Verordnung anerkannt werden kann. Die Sparkasse Holstein ist zuversichtlich, dass es auch künftig ein gemeinsames und sehr solides selbst- bestimmtes Institutssicherungssystem aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen geben wird – eines, das alle Anforderungen der europäischen Einlagensicherung erfüllt und das unsere Kunden kennen. 2.2.4 EMIR (European Market Infrastructure Regulation) Die European Market Infrastructure 12

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