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Geschaeftsbericht 2013

53 3 Wir haben wie im Vorjahr untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt besteht oder der Markt als inaktiv anzusehen ist. Im Fokus stand dabei insbesondere die Überprüfung der Qualität der zur Bewertung herangezogenen Marktpreise. Ein aktiver Markt wurde unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse, einem Händler oder einer Preisserviceagentur leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Für die im Eigenbestand befindlichen Finanztitel und gedeckten Schuldverschreibungen ergab die Analyse der Marktliquidität das Vorhandensein aktiver Märkte. Die von den Märkten gelieferten Stichtagskurse konnten als Kurswerte für die Bewertung im Jahresabschluss herangezogen werden und wurden in Stichproben validiert. Für die Anteile an Publikums- und Spezialfonds wurde für die Bewertung dem Grunde und der Höhe nach auf die von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften zum Bilanzstichtag veröffentlichten Rücknahmepreise der Anteile abgestellt. Die Sachgerechtigkeit dieser Preise ergibt sich aus den investmentrechtlichen Regelungen, wonach sich für die Bewertung der von den Kapitalanlagegesellschaften verwalteten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten eindeutige Bewertungsvorschriften und Kontrollen bzgl. der Preisfindung ergeben. Soweit es sich bei den von den Kapitalanlagegesellschaften gehaltenen Vermögensgegenständen um illiquide Positionen oder komplexe Kreditverbriefungen handelte, hat die Sparkasse zusätzliche Nachweise zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des veröffentlichten Rücknahmepreises eingeholt. Diese Nachweise umfassen u. a. von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erstellte Bestätigungen zur Sachgerechtigkeit des Wertfindungsverfahrens. Die Bewertung der Wertpapiere steht in Einklang mit dem Rechnungslegungshinweis RH HFA 1.014 ("Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB") des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; gegebenenfalls wurden Zuschreibungen vorgenommen. Der Anteilsbesitz entfällt im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH hält Beteiligungen an Gemeinschafts- unternehmen des Finanzsektors (u. a. HSH Nordbank, Provinzial NordWest, DekaBank, LBS SH-HH, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen externe Wertgutachten auf Basis des Ertragswertverfahrens zugrunde. Bezüglich der mittelbaren Beteiligung an der HSH ist insbesondere auf die Belastungen aufgrund der anhaltenden Schifffahrtskrise hinzuweisen. Daneben können im Zusammenhang mit der Aufstockung der Zweitverlustgarantie beihilferechtliche Aspekte nicht ausgeschlossen werden. Mit dem Abschluss des eingeleiteten EU-Hauptprüfverfahrens wird voraussichtlich in 2014 gerechnet. Die über die ErwerbsKG gehaltene Unterbeteiligung der Sparkasse an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) wurde zum 31. Dezember 2013 abweichend von der Empfehlung unseres Regionalverbandes entsprechend unserer strategischen Positionierung, unseren Risiken nachhaltig Rechnung tragen zu wollen, auf einen Erinnerungswert von 1 € abgeschrieben. Die Abschreibung beläuft sich auf 5.252 T€. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung des strengen Niederst- wertprinzips. Hintergrund für unsere Entscheidung ist die derzeit aus unserer Sicht äußerst problematische und von erheblichen Unsicherheiten belastete Situation der Landesbank Berlin (LBB). Die LBB wird aktuell zur Berliner Sparkasse umgebaut. Hierzu wurden die LBB Invest und das kundenorientierte Kapitalmarktgeschäft zur DekaBank übertragen. Konsequenzen sind hohe Restrukturierungs- aufwendungen, die die Ertragslage der LBB in den nächsten Jahren belasten. Es ist davon auszugehen, dass wir in den nächsten drei Jahren keine Ausschüttungen erhalten. Aus Vorsichtsgründen halten wir eine vollständige Abschreibung des Wertansatzes für angemessen. Im Zusammenhang mit den mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors können sich aufgrund des aktuellen Bankenumfeldes (u. a. strengere regulatorische Anforderungen, Single Supervisory Mechanism mit vorgeschaltetem Comprehensive Assessment), der europäischen Staatsschuldenkrise und den damit verbundenen Unsicherheiten sowie einer vor dem Hintergrund

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