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Geschaeftsbericht 2013

52 2 Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie der Pfandbriefgesetze (PfandBG; ÖPG) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Eine Durchbrechung der Stetigkeit erfolgte für das Jahr 2013 hinsichtlich der Bildung der Pauschalwertberichtigungen und der Bewertung an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH). Die Finanzinstrumente werden grundsätzlich anhand institutsinterner Kriterien dem Anlagebestand zugeordnet. Im Berichtsjahr wurden diese Kriterien nicht geändert. Untergliederungen einzelner Posten in der Bilanz, die sich nach den Formblättern für Pfandbriefbanken ergeben, haben wir, da die Sparkasse das Pfandbriefgeschäft nicht schwerpunktmäßig betreibt, im Anhang vorgenommen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen wurden in Anlehnung an die Vorschriften zur Bilanzstatistik ermittelt. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen. Forderungen Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurden mit ihrem Nennwert angesetzt; der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde als transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite ausgewiesen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst; im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Für akute Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls; dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung (PWB) Rechnung getragen, die nach Erfahrungswerten (durchschnittliche Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessen ist. Entgegen dem Vorjahresansatz wird die Berechnung der PWB von der steuerlichen Berechnungsmethode gem. BMF-Schreiben vom 10.01.1994 entkoppelt. Konkret wird auf die Anwendung des pauschalen Abschlages von 40 % auf den durchschnittlichen Forderungsausfall sowie die Kürzung des risikobehafteten Kreditvolumens um sichere Forderungen (insbesondere gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften) verzichtet. Damit wird insbesondere das mit dem höheren Kreditvolumen einhergehende gestiegene Ausfallrisiko berücksichtigt und führt somit zu einer verbesserten Vermittlung der tatsächlichen Verhältnisse. Durch die Änderung der Bewertungsmethode ergibt sich insgesamt eine Differenz zwischen handels- und steuerrechtlicher PWB in Höhe von 3.387 T€. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen zudem Vorsorgereserven. Wertpapiere Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kursen am Bilanzstichtag angesetzt („strenges Niederstwertprinzip“), gegebenenfalls wurde auf diese Werte zugeschrieben. Auch bei einer nur vorübergehenden Wertminderung bei Papieren des Anlagevermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet.

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