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Geschaeftsbericht 2013

OTC-Geschäfte an ein Transaktions- register zu melden. In Deutschland wurde die Verordnung durch das EMIR-Ausführungsgesetz vom 13. Februar 2013 umgesetzt. Dieses trat am 16. Februar 2013 in Kraft. Seit dem 12. Februar 2014 sind zudem die Gegen- parteien nicht nur verpflichtet, jeden Neuabschluss von Derivatekontrakten zu melden, sondern auch alle Derivate- kontrakte, die seit dem 16. August 2012 bestehen oder bestanden. Die durch EMIR betroffenen Kunden der Sparkasse wurden im Geschäftsjahr 2013 gezielt angesprochen und über die neuen Anforderungen informiert. Zudem waren in 2013 zur Einhaltung der neuen Pflichten bei der Sparkasse Holstein insbesondere technische sowie redaktionelle Anpassungen bei der vertraglichen Gestaltung von OTC- Derivateverträgen erforderlich. 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufes Der Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie der Pfandbriefgesetze (PfandBG; ÖPG) aufgestellt. Die nach- folgenden Ausführungen nehmen Bezug auf die Entwicklung der Sparkasse Holstein im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013. Die angegebenen Kennzahlen basieren mit Ausnahme der Angabe zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) auf der Jahresbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und wurden als gerundete Werte berechnet. Unsere zu Beginn des Jahres 2013 formulierten, vorsichtig optimistischen Erwartungen an die Geschäftsent- wicklung wurden weitestgehend übertroffen. Die im Jahresverlauf weiterhin günstige Zinsstruktur, deutlich unter der Prognose liegende Bewertungsergebnisse im Kreditbereich sowie erfolgreiche Bemühungen im Sachkostenmanagement führten in Summe zu einer klaren Übererfüllung unserer internen Zielsetzungen. Abschaltung der bisher gültigen nationalen Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften vor. Ab dem 01.02.2014 sind in den 32 SEPA- Teilnehmerstaaten für EURO-Zahlungen nur noch die entsprechenden SEPA- Zahlverfahren zulässig. Bis zum 01.08.2014 können Kreditinstitute nach Absprache mit dem Kunden Zahlungs- aufträge im nationalen Altformat noch ausnahmsweise akzeptieren. Die Kunden der Sparkasse Holstein haben bereits seit 2008 bzw. 2010 die Möglichkeit, SEPA-Überweisungen bzw. SEPA-Lastschriften durchzuführen. Unterstützung bei der Umstellung auf SEPA erfuhren sie im Geschäftsjahr zudem durch die gezielte Ansprache und Beratung unserer Kundenbetreuer sowie das auf der Internetseite der Sparkasse veröffentlichte ausführliche Informationsangebot. 2.2.3 4. MaRisk-Novelle Nach vorausgegangener, im April 2012 begonnener Konsultation hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin) am 14.12.2012 die 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement veröffentlicht. Die erneute Überarbeitung der Mindest- anforderungen ist auf die Umsetzung internationaler Vorgaben wie der geänderten EU-Bankenrichtlinie („CRD IV“) sowie verschiedener anderer Standards der European Banking Authority (EBA) zurückzuführen. Die neuen MaRisk traten bereits zum 01.01.2013 in Kraft, allerdings beanstandete die Aufsicht bis zum 31.12.2013 nicht, falls die Neuerungen noch nicht vollständig umgesetzt waren. Die Sparkasse hat die neuen Anforde- rungen wie geplant sukzessive bis zum Ende des Jahres 2013 realisiert. 2.2.4 EMIR (European Market Infrastructure Regulation) Die European Market Infrastructure Regulation ist eine EU-Verordnung (Nr. 648/2012) des außerbörslichen Handels mit Derivaten. Kern der Regulierung ist die Verpflichtung der Marktteilnehmer, ihre außerbörslichen Standard- Derivatgeschäfte über eine Zentrale Gegenpartei abzuwickeln sowie diese 14

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