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2012

57 17 Arbeitnehmer zahlt als Eigenbeteiligung eine Umlage in Höhe von 1,41 %. Seit 2006 erfolgt eine leistungsgerechtere Verteilung des Sanierungsgeldes, bei der jedes Jahr ein Solldeckungsgrad errechnet wird, der ins Verhältnis zum individuellen Deckungsgrad des Arbeitgebers gesetzt wird. Hieraus berechnet sich der individuelle Sanierungsgeldsatz des Arbeitgebers. Die an die VBL von der Sparkasse geleisteten Abschläge betrugen im Jahr 2012 475 T€. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Zum Bilanzstichtag bestehen die nachfolgend aufgeführten Arten an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten, die ein potenzielles Erfüllungsrisiko sowie - im Fall offener Positionen - Zins-, Währungs- und/oder sonstige Marktpreisänderungsrisiken beinhalten. Die von der Sparkasse abgeschlossenen Geschäfte dienen der Absicherung von Wechselkurs-, Aktien- und Zinsrisiken im Kundengeschäft sowie zur Steuerung des Zinsbuchs bzw. Rentabilitätssteuerung. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt: Derivative Finanzinstrumente (DAX-Futures) werden grundsätzlich einzeln bewertet. Dienen sie der Absicherung von Bilanzposten, Kundenemissionen oder anderen, nicht bilanzwirksamen Geschäften, werden sie mit diesen zusammengefasst bewertet. In diesem Fall werden Bewertungsverluste und -gewinne gegeneinander aufgerechnet. Für verbleibende Bewertungsverluste werden Rückstellungen gebildet, restliche Gewinne bleiben ohne Ansatz. Bezüglich der Bewertung der Zinsswaps wird auf die Ausführungen im ersten Abschnitt (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) verwiesen. Devisentermingeschäfte mit Kunden werden in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen (Microhedge). Die Wirksamkeit der Absicherung begründet sich in der Struktur der Geschäfte zum Abschlusszeitpunkt (Kongruenz bzgl. Laufzeit und Währung). Zur Ermittlung sowohl der prospektiven als auch der retrospektiven Effektivität wird die Critical-Term-Match-Methode verwandt. Dabei richtet sich die Höhe der zu sichernden Risiken nach den mit Kunden abgeschlossenen Geschäften. Durch den Abschluss von Gegengeschäften wird das Marktrisiko (Währungsrisiko) generell ausgeschlossen, es verbleibt das aus dem Adressenrisiko resultierende Erfüllungsrisiko.

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