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2012

43 3 Ausschlusskriterium für die Beurteilung als aktiver Markt darstellen. Ein aktiver Markt wurde unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse, einem Händler oder einer Preisserviceagentur leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Für die im Eigenbestand befindlichen Finanztitel und gedeckten Schuldverschreibungen ergab die Analyse der Marktliquidität das Vorhandensein aktiver Märkte. Die von den Märkten gelieferten Stichtagskurse konnten als Kurswerte für die Bewertung im Jahresabschluss herangezogen werden und wurden in Stichproben validiert. Für die Anteile an Publikums- und Spezialfonds wurde für die Bewertung dem Grunde und der Höhe nach auf die von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften zum Bilanzstichtag veröffentlichten Rücknahmepreise der Anteile abgestellt. Die Sachgerechtigkeit dieser Preise ergibt sich aus den investmentrechtlichen Regelungen, wonach sich für die Bewertung der von den Kapitalanlagegesellschaften verwalteten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eindeutige Bewertungsvorschriften und Kontrollen bzgl. der Preisfindung ergeben. Soweit es sich bei den von den Kapitalanlagegesellschaften gehaltenen Vermögensgegenständen um illiquide Positionen oder komplexe Kreditverbriefungen handelte, hat die Sparkasse zusätzliche Nachweise zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des veröffentlichten Rücknahmepreises eingeholt. Diese Nachweise umfassen u. a. von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erstellte Bestätigungen zur Sachgerechtigkeit des Wertfindungsverfahrens. Die Bewertung der Wertpapiere steht in Einklang mit dem Rechnungslegungshinweis RH HFA 1.014 ("Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB") des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; gegebenenfalls wurden Zuschreibungen vorgenommen. Der Anteilsbesitz entfällt zu großen Teilen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH) sowie auf die Unterbeteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH). Der SGVSH hält wiederum Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. HSH Nordbank AG, Provinzial NordWest, DekaBank, LBS SH-HH, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Auf die Stammkapitalbeteiligung am SGVSH wurde - insbesondere aufgrund der mittelbaren Beteiligung an der HSH Nordbank AG - zum 31. Dezember 2012 eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert in Höhe von 45.115 T€ vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt nach dem Ertragswertverfahren durch externe Wertgutachten. Dabei schlugen infolge des schwierigen Bankenumfeldes, der aktuellen Schifffahrtskrise und der damit verbundenen höheren Risikovorsorge sowie der Einschränkungen durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20. September 2011 veränderte Ergebniserwartungen in Sachen HSH Nordbank AG zu Buche. Die Unterbeteiligung der Sparkasse an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) wurde auf den beizulegenden Wert von 5.252 T€ abgeschrieben. Im Zusammenhang mit den gesamten mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors können sich aufgrund der aktuell erhöhten Unsicherheiten an den Kapitalmärkten und der möglichen Auswirkungen der derzeit diskutierten aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen sowie einer vor dem Hintergrund historisch niedriger Zinsen zu erwartenden Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes zukünftig weitere Abschreibungsrisiken ergeben. Die HSH Nordbank AG wird auf Unterstützungsleistungen der Länder Hamburg und Schleswig Holstein angewiesen sein. Gemäß dem Rechnungslegungsstandard RS HFA 18 des IDW wurden nicht eingeforderte Einlagen nicht passiviert und sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB angegeben. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert.

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