Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

2012

der Risikotragfähigkeitskonzeption der Sparkasse werden die sich aus dem Risikomonitoring des Haftungsverbunds der Sparkassen-Finanzgruppe ergebenden Anforderungen sowie die von der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement berücksichtigt. Mit Hilfe der Risikotragfähigkeits- betrachtung wird sichergestellt, dass eventuell auftretende Verluste der Sparkasse zu jedem Zeitpunkt getragen werden können; deshalb müssen sämtliche aggregierten Risikopotenziale kleiner sein als das jeweils zur Verfügung stehende Risikokapital. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse in der Lage sein muss, nicht nur wahr- scheinliche Risikoszenarien notfalls mehrfach abzufangen, sondern auch Stresssituationen wie die Finanz- marktkrise zu überstehen. Daher werden nur Teile des insgesamt verfügbaren Risikodeckungspotenzials zur Risiko- absorption bereitgestellt. Die Sparkasse betrachtet die Risiko- tragfähigkeit in der periodischen und regulatorischen Sichtweise. Neben der Überwachung des laufenden Jahres erfolgt mittels einer rollierenden 12-Monats-Betrachtung eine ange- messene Risikowürdigung über den Bilanzstichtag hinaus. Aktuell werden die nachfolgenden Risikoarten im Rahmen der Risikotragfähigkeit aufgrund des bestehenden Risikogehalts limitiert: • die Adressenausfallrisiken • die Marktpreisrisiken des Anlagebuchs • das Zinsspannenrisiko (periodische Zinsänderungsrisiken) • das Beteiligungsrisiko • die operationellen Risiken • sonstige GuV-Risiken Die Limitierung der einzelnen Risiko- arten ermöglicht eine differenzierte Risiko-Rendite-Steuerung und ist somit grundlegender Bestandteil eines effektiven Risikomanagements. Die Allokation erfolgt hierbei in Form von Jahreslimiten. Die Zuordnung von Jahreslimiten wurde gewählt, um vor Risikomanagement sind eindeutig geregelt. Die im Zuge der 4. MaRisk- Novellierung neu geforderte „Leitung der Risikocontrolling-Funktion“ wurde dem Bereichsleiter Unternehmenssteuerung übertragen. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Vorstand der Sparkasse. Das Risikomanagementsystem unter- stützt die Umsetzung der Teilrisiko- strategien und umfasst Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse. Es ist somit der wesentliche Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorga- nisation der Sparkasse. Es gewährleistet einen angemessenen Umgang mit allen für die Sparkasse wesentlichen Risiken und wird kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst, aktualisiert und verbessert. Ein zentraler Ausgangspunkt der operativen Umsetzung ist die in den Mindestanforderungen an das Risiko- management (MaRisk) geforderte Trennung von risikoeingehenden und risikoüberwachenden Organisations- einheiten. Für den Abschluss und die Genehmigung von Geschäften – nicht nur im risikorelevanten Geschäft – gelten zudem eindeutige Kompetenz- regelungen. Eine prozessunabhängige Überwachung der Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse (einschließlich des Risikomanagements) findet durch die Innenrevision statt. Entsprechend den MaRisk werden sämtliche Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse in angemessenen Abständen geprüft. Sämtliche nach der Risikoklassifizierung der Innenrevision relevanten Prüfungs- ergebnisse werden unmittelbar an den Vorstand berichtet. Alle risikopolitischen Vorgaben werden in einem umfassenden IT-gestützten Managementinformations- und -steuerungssystem stets aktuell dokumentiert. 3.3 Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit ist der zentrale Baustein des Risikomanagementsystems der Sparkasse. Sie bildet die Grundlage für die Risikostrategie(n) und ist Anknüpfungspunkt für Rahmenan- weisungen und Organisationsrichtlinien im Bereich des Risikomanagements. In 21

Pages