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2012

45 5 Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen werden nach den Bestimmungen des TVöD ermittelt. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2 % berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit (von einem Jahr) der Verträge entsprechenden Zinssatz von 3,75 %. Fonds für allgemeine Bankrisiken Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB. Im Jahr 2012 wurde eine Zuführung durchgeführt. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h i.V.m. § 256a HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet. Für entsprechende, zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages herangezogen. Sortenbestände werden zum Ankaufskurs der NORD/LB bewertet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam vereinnahmt. Die Bewertung der Avalverbindlichkeiten in Fremdwährung erfolgte zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. In den Beständen sind in derselben Währung besonders gedeckte Geschäfte vorhanden. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn spezielle Deckungsgeschäfte für umzurechnende Vermögensgegenstände, Schulden oder Geschäfte abgeschlossen worden sind. Zusätzlich gehen wir hiervon aus, wenn eine besondere Beziehung zwischen Vermögensgegenständen oder Schulden hergestellt worden ist und diese in jeweils einer Währung sowie in der Höhe vorliegen, in der sich die Positionen bzw. die Geschäfte in Fremdwährung betragsmäßig entsprechen. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Kundensichteinlagen, Kundenkredite und Kundentermineinlagen, die durch gegenläufige Geschäfte gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 267 T€ ausgewiesen. Sonstige Erträge aus der Währungsumrechnung wurden nicht vereinnahmt. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Swaps, Termingeschäfte, Optionsgeschäfte, Futures) sind als schwebende Geschäfte in der Bilanz nicht auszuweisen. Sie werden bei Abschluss entsprechend ihrer Zweckbestimmung dem Handels- oder Anlagebuch zugeordnet. Zum Bilanzstichtag bestanden Garantien gegenüber zwei Landesbanken. Diese sichern das Erfüllungsrisiko der betreffenden Landesbank aus mit Kunden abgeschlossenen Finanzderivaten ab. Die Höhe der jeweils übernommenen Garantie ergibt sich aus dem Marktwert des jeweiligen Finanzinstruments zum Bilanzstichtag. Die übernommenen Garantien sind aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten und damit Bestandteil der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten. Sofern eine Inanspruchnahme droht, wird dies insoweit über eine Rückstellung für drohende Verluste abgebildet. Die Sparkasse hat Credit Default Swaps (CDS) im Bestand. Die Beteiligung auf dem liquiden Markt für CDS bietet die Möglichkeit, Kreditrisiken abzusichern, ohne den Verkauf der jeweiligen Position vornehmen zu müssen. Daneben ermöglicht dieser die (fast) liquiditätslose Übernahme und Abgabe von Kreditrisiken auf Marktbasis und die Durchführung von Arbitragegeschäften. CDS können demnach zur Absicherung bestehender Positionen im Rahmen eines Corporate Bond Mandates und zum derivativen Positionsauf- und -abbau genutzt werden. Credit Default Swaps wurden gemäß des Rechnungslegungsstandards IDW RS BFA 1 „Bilanzierung von Kreditderivaten“ bilanziert und bewertet.

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