42 2 Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie der Pfandbriefgesetze (PfandBG; ÖPG) aufgestellt. Untergliederungen einzelner Posten in der Bilanz, die sich nach den Formblättern für Pfandbriefbanken ergeben, haben wir, da die Sparkasse das Pfandbriefgeschäft nicht schwerpunktmäßig betreibt, im Anhang vorgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Finanzinstrumente werden grundsätzlich anhand institutsinterner Kriterien dem Anlagebestand zugeordnet. Im Berichtsjahr wurden diese Kriterien nicht geändert. Die unwiderruflichen Kreditzusagen wurden in Anlehnung an die Vorschriften zur Bilanzstatistik ermittelt. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen. Forderungen Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurden mit ihrem Nennwert angesetzt; der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde als transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite ausgewiesen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst; im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Für akute Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses zurückgezahlten Kredite werden bei den gebildeten Einzelwertberichtigungen nicht berücksichtigt. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen, die nach Erfahrungswerten (durchschnittliche Ausfälle der letzten fünf Jahre) und entsprechend der steuerlichen Regelung um einen pauschalen Abschlag von 40 % gekürzt, bemessen worden ist. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen zudem Vorsorgereserven. Wertpapiere Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kursen am Bilanzstichtag angesetzt („strenges Niederstwertprinzip“), gegebenenfalls wurde auf diese Werte zugeschrieben. Auch bei einer nur vorübergehenden Wertminderung bei Papieren des Anlagevermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Wir haben wie im Vorjahr untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt besteht oder der Markt als inaktiv anzusehen ist. Im Fokus stand dabei insbesondere die Überprüfung der Qualität der zur Bewertung herangezogenen Marktpreise. Die Wertpapiermärkte waren weiterhin aufgrund der angespannten Finanzmarktsituation (Schuldenkrise Griechenlands, Herabstufung der Kreditwürdigkeit einzelner Euro-Länder) von einer starken Volatilität geprägt. So waren regelmäßig auch stärkere Preisschwankungen oder ausgeweitete Geld-Brief-Spannen zu erkennen, die aber nach unserer Einschätzung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten für unsere Portfoliostruktur kein