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2012

46 6 Strukturierte Produkte Die Sparkasse hat strukturierte Produkte in Form von erworbenen Schuldverschreibungen mit Kündigungsrechten bzw. Sonderabreden hinsichtlich der Verzinsung einheitlich, ohne Abspaltung der Nebenrechte, bilanziert und bewertet. Ferner wurden Darlehen an Kunden mit variabler Verzinsung und vereinbarter Zinsobergrenze (Cap- Darlehen) einheitlich, ohne Abspaltung der Nebenrechte, bilanziert und bewertet. Im Kundeneinlagengeschäft wurden strukturierte Produkte (Holstein-Struktur-Anleihen mit Partizipation an den Referenzindices DAX30 Performance Index und eb.rexx Government Germany Index Overall Total Return) ausgegeben. Gemäß IDW RS HFA 22 wird die Holstein-Struktur-Anleihe in allen Mischvarianten als ein strukturiertes Produkt ausgelegt und in seine Einzelbestandteile zerlegt und bilanziert. Tranchen, die nur Zinsrisiken beinhalten, werden einheitlich bilanziert. Bewertungseinheiten Zur Absicherung von offenen Devisenpositionen aus kundenseitigen Fremdwährungsgeschäften werden deckungsgleiche Bank-Devisentermingeschäfte mit einer Landesbank abgeschlossen (ökonomische Bewertungseinheit). Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt mittels der Durchbuchungsmethode. Die Bewertung des Aktienbestandteils der Holstein-Struktur-Anleihe (Variante Ertrag +25%, Variante Wachstum 50%) erfolgt im Rahmen der Bildung einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB (ökonomische Bewertungseinheit). Als Sicherungsgeschäfte für Wertveränderungen der DAX- bezogenen Anleihen werden Futures eingesetzt (Microhedge). Die Futuregeschäfte sind als Anschlusssicherungsgeschäfte ausgestaltet worden. Es handelt sich um sogenannte dynamische Sicherungsbeziehungen, die die Fälligkeitsunterschiede von gesichertem Grundgeschäft und absicherndem Sicherungsgeschäft betreffen. Vorhandene Erfolge beim Abgang eines auslaufenden Sicherungsinstruments sind bilanziell nicht zu realisieren (Einfrierungsmethode). Bewertung des Zinsbuchs Die Sparkasse hatte zum Bilanzstichtag Zinsswapgeschäfte in ihren Beständen. Diese sind dem Anlagebuch der Sparkasse zugeordnet. Die Zweckbestimmung der abgeschlossenen Verträge liegt in der Steuerung des bilanziellen und außerbilanziellen zinstragenden Geschäftes, insbesondere der Steuerung des damit verbundenen Zinsänderungsrisikos. Bei Zinsswaps handelt es sich um beiderseitig noch nicht erfüllte Zinsverpflichtungen. Damit gelten diese als schwebende Geschäfte. Eine Bilanzierung dem Grunde nach ist innerhalb und außerhalb der Bilanz nicht erforderlich. Aufwendungen und Erträge werden nicht insgesamt verrechnet, sondern jeweils für das einzelne Swapgeschäft saldiert im Zinsertrag oder im Zinsaufwand ausgewiesen. Im Rahmen einer wertorientierten Ermittlung unter Beachtung der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 ist untersucht worden, ob sich aus der Bewertung der gesamten Zinsposition des Bankbuchs ein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Das Bankbuch umfasst – entsprechend dem internen Risikomanagement – alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Die Berechnungen zum 31.12.2012 ergeben wie im Vorjahr keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung war nicht zu bilden. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die Unterschiede entstehen im Wesentlichen bei der Bewertung der Forderungen gegenüber Kunden. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von 28,19 %, wobei sich dieser aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer mit 12,36 % zusammensetzt (31.12.2011: 28,17%; Körperschaftsteuer 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag; Gewerbesteuer 12,34 %). Aktive und passive latente Steuern werden verrechnet. Es verbleibt ein Aktivüberhang an latenten Steuern, für welchen das Aktivierungswahlrecht zum 31.12.2012 gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB weiterhin nicht ausgenutzt wird.

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